Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 5 WF 31/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8374
OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 5 WF 31/06 (https://dejure.org/2006,8374)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.02.2006 - 5 WF 31/06 (https://dejure.org/2006,8374)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 5 WF 31/06 (https://dejure.org/2006,8374)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,8374) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwertberechnung in Ehesachen: Berücksichtigung des Kindergeldes und der Unterhaltspflicht beim Nettoeinkommen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des für die Streitwertfestsetzung in einer Ehesache (Scheidungssache) relevanten Einkommens

  • Judicialis

    RVG § 32 Abs. 1; ; RVG § 33 Abs. 3 S. 2; ; RVG § 33 Abs. 3 S. 3; ; GKG § 48 Abs. 2 S. 1; ; GKG § 48 Abs. 3 S. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 48 Abs. 3 S. 1
    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Bemessung des Streitwerts für die Ehescheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1055
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 14.12.2001 - 5 WF 190/01

    Ehescheidung - Streitwert - Streitwertbeschwerde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 5 WF 31/06
    Zu dem Erwerbseinkommen des Antragsgegners ist das Kindergeld für das gemeinsame Kind (154,00 EUR) hinzuzurechnen (Meyer, GKG, 7. A., § 48 Rn. 19; Beschluss des erkennenden Senats vom 14.12.2001 (5 WF 190/01) und Beschluss des 18. Zivilsenates des OLG Karlsruhe vom 09.07.2003 (18 WF 43/03); a. A. Lappe, Kosten in Familiensachen, 5. A. Ziff.2.
  • OLG Hamm, 14.03.2000 - 4 UF 319/99

    Erlass eines Versäumnisurteils im einstweiligen Verfügungsverfahren; Einhaltung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 5 WF 31/06
    Das sich somit ergebende monatliche Einkommen von 1.154,00 EUR ist um 250, 00 EUR für die Unterhaltspflicht (Bar- und Betreungsunterhalt) gegenüber der gemeinsamen Tochter zu reduzieren, somit auf 904, 00 EUR monatlich, und zwar unabhängig von tatsächlich geleisteten Zahlungen (so auch die oben zitierte Entscheidung des 5. Zivilsenats; OLGR Hamm 2000, 293).
  • OLG Karlsruhe, 09.07.2003 - 18 WF 43/03
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 5 WF 31/06
    Zu dem Erwerbseinkommen des Antragsgegners ist das Kindergeld für das gemeinsame Kind (154,00 EUR) hinzuzurechnen (Meyer, GKG, 7. A., § 48 Rn. 19; Beschluss des erkennenden Senats vom 14.12.2001 (5 WF 190/01) und Beschluss des 18. Zivilsenates des OLG Karlsruhe vom 09.07.2003 (18 WF 43/03); a. A. Lappe, Kosten in Familiensachen, 5. A. Ziff.2.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht